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16. Darf mein Arbeitgeber kündigen, sobald er von meinem Insolvenzverfahren erfährt oder habe ich irgendwelche Sanktionen zu erwarten?

Wegen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens darf der Arbeitgeber / Dienstherr nicht kündigen. Auch Sanktionen brauchen Sie bei Schulden von ihm nicht befürchten.

In der Regel ist es dem Arbeitgeber egal, ob Sie ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen. Was der Arbeitgeber hingegen nicht leiden kann, sind die Pfändungen des Arbeitslohns durch Gläubiger vor dem Insolvenzverfahren. Genau diese Pfändungen entfallen aber im Verfahren.

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Autor: Karl Bernhard Vitovec

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