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Darf mein Arbeitgeber kündigen, sobald er von meinem Insolvenzverfahren erfährt oder habe ich irgendwelche Sanktionen zu erwarten?

Für einen Arbeitgeber spielt es grundsätzlich keine Rolle ob Sie sich in einem Verbraucherinsolvenzverfahren befinden oder nicht. In einem Arbeitsverhältnis zählt die korrekte Ausübung Ihrer Tätigkeit. Wenn Sie allerdings ein Arbeitgeberdarlehen erhalten haben ist dieses ebenfalls in der Verbraucherinsolvenz. Ihr Arbeitgeber wird somit ebenso von Ihrer Restschuldbefreiung betroffen sein, wie andere Gläubiger auch.

Doch ist dies nicht der Fall, kann es für einen Arbeitgeber sogar eine Erleichterung sein, Sie in der Verbraucherinsolvenz zu wissen. Denn ab diesem Zeitpunkt sind keine Pfändungen mehr, die für eine Personalabteilung äußerst belastend sind, zu erwarten.

Trotzdem sollten Sie auch gegenüber einem Arbeitgeber das offene Gespräch suchen. Ist ein Arbeitgeber informiert, können Sie eher Verständnis erwarten. Doch selbstverständlich müssen Sie Ihren Arbeitgeber auch nicht informieren, wenn Sie dies nicht möchten. Sind auch bei dem Arbeitgeber noch keine Pfändungen eingegangen, erfährt er von Ihrer finanziellen Situation unter Umständen auch gar nicht.

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