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12. Darf ich mein finanziertes Auto/PKW im Insolvenzverfahren behalten?
Darf ich mein finanziertes Auto/PKW im Insolvenzverfahren behalten? Die Rate beträgt ca. 180 € und die könnte ich von meinem pfändungsfreien Einkommen bezahlen. Das Auto hat einen Wert von ca. 3.500 €.
Grundsätzlich ist das möglich, denn was Sie mit Ihrem pfändungsfreien Einkommen machen, geht keinen etwas an - auch den Treuhänder nicht.
Aber wenn Sie den Insolvenzantrag stellen, müssen Sie die finanzierende Bank als Gläubiger in die Gläubigerliste eintragen. Erfährt die Bank beispielsweise im Schuldenbereinigungsverfahren von der bevorstehenden Insolvenz, wird sie den Darlehensvertrag kündigen und Sie müssen das Auto abgeben.
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Autor: Karl Bernhard Vitovec
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