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11. Darf ich im Insolvenzverfahren ein Nebenjob ausüben?
Darf ich im Insolvenzverfahren (Privatinsolvenz) einen Nebenjob auf 400 € Basis ausüben oder muss ich dann um die Restschuldbefreiung bangen?
Natürlich dürfen Sie einen Nebenjob ausüben. Das hat mit der Restschuldbefreiung überhaupt nichts zu tun und hat deswegen keine Auswirkungen auf die spätere Erteilung der Restschuldbefreiung.
Es ist auch nicht erforderlich, dass Sie den Träuhänder vorher um Erlaubnis bitten, ob Sie den Job annehmen dürfen. In diese Entscheidung darf er sich nicht einmischen.
Aber: Sobald Sie die Arbeit aufgenommen haben, teilen Sie dies bitte dem Treuhänder mit.
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Autor: Karl Bernhard Vitovec
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