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10. Der Arbeitgeber hat mir zuviel gepfändet und dies erst nach 3 Monaten gemerkt und dann für die folgenden Monate korrigiert. Kann ich die zuviel gepfändeten Beträge zurückverlangen?
Der Gläubiger ist zur Rückzahlung in keinem Fall verpflichtet, da das Geld von Ihnen kam und Sie Schulden haben. In Bezugnahme auf den Arbeitgeber neigen die Gerichte erfahrungsgemäß zur Folgenden Sichtweise:
Der Arbeitgeber hat einen Fehler gemacht und es ist gleichwohl kein Schaden entstanden; schließlich ist der Betrag an einen Berechtigten (hier der Gläubiger) gezahlt worden und Ihre Schulden sind entsprechend gemindert.
Würde der Arbeitgeber Ihnen den Betrag erstatten, hätten Sie "doppelt kassiert", einmal wäre ein Teil Ihrer Schulden bezahlt und Sie hätten das Geld ein zweites mal auch noch zur persönlichen Verfügung - insoweit kann also nicht vom Arbeitgeber verlangt werden, das er für diesen Fehler einsteht.
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Autor: Karl Bernhard Vitovec
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