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07. Darf der Gerichtsvollzieher die Sachen meines Lebensgefährten pfänden?
Eigentlich ja. Wenn Sie mit Ihrem Lebenspartner in einer Wohnung leben, so gilt die gesetzliche Vermutung, dass die Einrichtungsgegenstände demjenigen gehören, gegen den gepfändet wird.
Der Lebensgefährte müsste dann anhand von Belegen usw. sein Eigentum beweisen und vom Gerichtsvollzieher die Herausgabe verlangen.
Aber bei einer normalen Wohnungseinrichtung muss unabhängig von o. g. Rechtsproblem nichts befürchtet werden. Einrichtungsgegenstände unterliegen in der Regel dem Pfändungsschutz.
Am besten ist es, Sie halten für den Fall der Fälle eine Eigentumsliste bereit, um Missverständen von vornherein aus dem Weg zu gehen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Autor: Karl Bernhard Vitovec
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