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05. Mit welchen Kosten muss ich für die Durchführung des Verbraucher-Insolvenzverfahren rechnen?

Hierbei müssen Sie zwischen den Kosten des außergerichtlichen Versuches zur Schuldenbereinigung, den gerichtlichen Verfahrenskosten und den Gebühren einer gewerblichen Beratung unterscheiden:

1) Außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Schuldner zunächst außergerichtlich auf der Grundlage eines Plans, der als Schuldenbereinigungsplan - kurz (SBP) bezeichnet wird, mit seinen Gläubigern eine Einigung über die Schuldentilgung mit anschließender Restschuldbefreiung suchen muss.

Die dabei anfallenden Kosten rechnen diejenigen Rechtsanwälte, grundsätzlich im Rahmen des Beratungshilfegesetzes mit der Landeskasse ab, wenn Sie derzeit mittellos sind.

2) Gerichtliche Verfahrenskosten

Die Kosten des gerichtlichen Verfahrens in Höhe von ca. 1.500.-€ bis 2.000.-€ werden mittellosen Schuldnern gestundet.

Die Rückzahlung an die Landeskasse erfolgt zunächst aus dem pfändbaren Teil Ihres Einkommens während der Wohlverhaltensperiode. Verbleibt dann noch ein Restbetrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung, kann dieser unter Berücksichtigung Ihrer Finanziellen Verhältnisse auch in Raten zurückgezahlt werden; ist der gestundete Betrag dann noch nicht in voller Höhe zurückgezahlt, wird der Restbetrag nicht mehr angefordert.

3) Gebühren der gewerblichen Insolvenzbetreuung- oder Beratung

Der gewerbliche Berater betreut Sie während des außergerichtlichen Teils des Verbraucher- Insolvenzverfahrens. Sollten Sie mittellos sein und einen Beraterhilfeschein vom Gericht erhalten, entstehen Ihnen keine Kosten. Da die Insolvenzbetreuung jedoch für sie Dezentral tätig ist, kann eine geringe Betreuungsgebühr fällig werden.

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Autor: Karl Bernhard Vitovec


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