Mit welchen Kosten muss ich für die Durchführung des Verbraucher-Insolvenzverfahren rechnen?
Sind Sie mittellos sollten Sie einen Termin bei einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle vereinbaren. Die Beratung hier erfolgt hier kostenlos für Sie.
Ebenso besteht die Möglichkeit über einen Beratungsschein Schulden Lexikon eine kostenlose Beratung bei einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Haben Sie keine finanziellen Mittel für die Verfahrenskosten des Verbraucherinsolvenzverfahrens, wird ein Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten Schulden Lexikon gestellt und Sie können die Verfahrenskosten in kleinen Raten begleichen. Sind Sie auch dazu finanziell nicht in der Lage, können Ihnen unter Umständen die Verfahrenskosten (ab 1500,- bis 2500,- Euro) gänzlich erlassen werden.
Erhalten Sie keinen Beratungsschein für einen Anwalt, und konsultieren diesen trotzdem müssen Sie das Honorar des Anwalts selbst tragen. Allerdings kann sich diese Ausgabe schnell lohnen, wenn dafür der Schuldenberg nicht mehr weiter wächst oder es dem Anwalt gelingt einen Vergleich mit Gläubigern zu erwirken. Viele Anwälte bieten das erste Gespräch entweder kostenlos oder kostengünstig an. Hier sollten Sie sich genau nach den auf Sie zukommenden Kosten erkundigen.
Kosten von gewerblichen Schuldnerberatungen sind dagegen oftmals undurchsichtig und vor allem oftmals auch gar nicht gerechtfertigt. Denn im Zusammenhang mit Schulden sind Sie auf eine Rechtsberatung angewiesen - die gewerblichen Schuldenberatungen können diese jedoch nicht anbieten, da sie in der Regel keine Rechtsberatungsbefugnis haben. Doch Rechnungen für eine Dienstleistung werden Sie trotzdem erhalten.
Entscheiden Sie sich trotzdem für eine gewerbliche Beratung legen Sie auf Folgendes unbedingt Wert:
- Falls Sie einen Beratungsschein erhalten haben, haben Sie das Recht auf Gespräche mit Anwälten. Denn dafür sind die Beratungsscheine da. Gespräche mit Schuldenberatern ohne Rechtsberatungsbefugnis ersetzten die rechtliche Beratung nicht und machen die Aushändigung Ihres Beratungsscheines nicht erforderlich!
- Lassen Sie sich im Vorfeld detailliert darstellen was der gewerbliche Berater für Sie tun wird und was welche Leistung im Einzelnen kostet. Geht es hierbei nur um das Sortieren von Rechnungen oder ähnlichem, wechseln Sie den Berater.
- Lassen Sie sich die fachliche Eignung des Beraters erläutern. Ist keine fachliche Qualifikation vorhanden, wechseln Sie den Berater.
- Legen Sie Wert darauf, dass der Schriftverkehr mit Ihren Gläubigern von Fachanwälten formuliert wird. Ein nicht ausgebildeter Berater wird Ihre Gläubiger, die oftmals rechtliche Abteilungen beschäftigen, nur belustigen, jedoch keine guten Vergleiche für Sie aushandeln können.
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