Meine Einkünfte sind so gering, dass ich kein Geld für die Schulden aufbringen kann. Darf ich trotzdem Insolvenz beantragen?
Meine Einkünfte sind so gering, dass ich kein Geld für die Schulden aufbringen kann. Darf ich trotzdem Insolvenz beantragen?
Das Verbraucherinsolvenzverfahren wurde ins Leben gerufen, um Privatpersonen, die nicht in der Lage sind Ihre Schulden in absehbarer Zeit zurückzuzahlen, wieder ein schuldenfreies Leben zu ermöglichen. Somit wird die Verbraucherinsolvenz häufig von Privatpersonen beantragt, die tatsächlich kein verwertbares Vermögen und auch keine oder sehr geringe Einkünfte haben. In diesen Fällen wird das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet, die Gläubiger erhalten kein Geld von Ihnen, solange Ihre Einkünfte unter der Pfändungsgrenze liegen.
Die einzigen Kosten mit denen Sie zu rechnen haben sind die Verfahrenskosten. Allerdings wird hier durch einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten die Ratenzahlung über Jahre in kleinen Raten ermöglicht. Es können sogar Umstände auftreten in denen die Verfahrenskosten gänzlich erlassen werden können. Ob dieser Fall bei Ihnen eintritt lassen Sie am besten von einer anerkannten Schuldnerberatung prüfen. Alle Links Schulden Lexikon
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Wir haben auf schulden-insolvenz.info zunächst einige wesentliche Informationen zusammengefasst. Als nächstes möchten wir ein offenes Diskussionsforum einrichten. Hierzu suchen wir noch Experten als Moderatoren. Melden Sie sich, falls Sie sich berufen fühlen.
