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04. Meine Einkünfte sind so gering, dass ich kein Geld für die Schulden aufbringen kann. Darf ich trotzdem Insolvenz beantragen?
Selbstverständlich. Gerade für solche Fälle ist das Verbraucher- Insolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung gedacht. Sie können auch dann das Insolvenzverfahren beantragen, wenn Ihre Einkünfte so gering sind, dass die Gläubiger komplett leer ausgehen. Dann handelt es sich um ein so genanntes masseloses Verfahren.
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Autor: Karl Bernhard Vitovec
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Für unsere neue Rubrik Schulden Geschichten suchen wir Menschen, die den Mut haben ihre Geschichte hier anonym zu posten. Wie sind Sie in die Schuldenfalle geraten? Was haben Sie gelernt? Wie gehen Sie mit dem Schuldenproblem um? Welchen Tip möchten Sie Menschen mitgeben? Schreiben Sie uns; Ihr Beitrag kann Menschen helfen und letztendlich hilft schreiben einem selbst :-) Beitrag einsenden
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Editorial
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