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Schulden & Insolvenz Fragen
Sie sehen nachfolgend häufige Fragen in Sachen Schulden und Insolvenz. Wir versuchen die Antworten so knapp wie nur möglich zu halten, damit keine Mißverständnisse auftreten. Sollte Ihnen dennoch etwas unklar sein, nehmen Sie einfach Kontakt mit unserem Herrn Vitovec auf.
- Welche Folgen hat der Insolvenzantrag auf mein weiteres Leben?
- Welche Vorteile habe ich, wenn mich eine Insolvenzbetreuung als Partner während meines Verbraucher- Insolvenzverfahrens begleitet?
- Ich höre immer wieder aus der Presse sowie den Medien, das ein Termin bei Schuldnerberatungen bis zu 12 Monate dauern kann, daher weiß ich wirklich nicht wie ich meine Schuldenregulierung in vernünftiger Art und Weise hin bekommen soll.
- Meine Einkünfte sind so gering, dass ich kein Geld für die Schulden aufbringen kann. Darf ich trotzdem Insolvenz beantragen?
- Mit welchen Kosten muss ich für die Durchführung des Verbraucher- Insolvenzverfahren rechnen?
- Nachdem mein geschiedener Ehegatte ein Insolvenzverfahren beantragt hat, fordert ein Gläubiger von mir die Rückzahlung der Schuld. Darf er das, muss ich bezahlen, obwohl wir längst geschieden sind?
- Darf der Gerichtsvollzieher die Sachen meines Lebensgefährten pfänden?
- Ich habe eine schlechte Schufa, kann ich trotzdem eine Kreditkarte bekommen?
- Darf ich im Insolvenzverfahren eine Kreditkarte auf Guthabenbasis beantragen?
- Der Arbeitgeber hat mir zuviel gepfändet und dies erst nach 3 Monaten gemerkt und dann für die folgenden Monate korrigiert. Kann ich die zuviel gepfändeten Beträge zurückverlangen?
- Darf ich im Insolvenzverfahren ein Nebenjob ausüben?
- Darf ich mein finanziertes Auto im Insolvenzverfahren behalten?
- Der Gerichtsvollzieher war heute bei mir und wollte mein Auto pfänden, weil ich einem Gläubiger 520,00 € schulde. Das KFZ ist 6 Jahre alt und noch ca. 2500 € Wert. Ich fahre mit dem Auto zur Arbeit. Kann man mir da Auto pfänden?
- Darf ich mich während des Verbraucherinsolvenzverfahrens (wieder) selbständig machen?
- Ich bin Angestellter und habe eine Lohnpfändung. Mein Netto-Einkommen, ohne Pfändung beträgt ca. 1.400,- Euro im Monat. Mein Arbeitgeber zahlt mir einen pauschalen Fahrtkostenzuschuss i. H. v. 75,- Euro monatlich. Ich bin ledig (keine Kinder). Meine Frage: Ist das gezahlte Fahrtgeld pfändbar oder nicht.
- Darf mein Arbeitgeber kündigen, sobald er von meinem Insolvenzverfahren erfährt oder habe ich irgendwelche Sanktionen zu erwarten?
- Ich bin verschuldet und möchte heiraten. Wird mein zukünftiger Ehegatte mit hineingezogen?
- Ich habe die Eidesstattliche Versicherung abgegeben kann sich dadurch meine Lage verschlechtern?
- Ich habe im Insolvenzverfahren neue Schulden gemacht und jetzt zwingt mich ein Gläubiger erneut zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Ist meine Insolvenz damit hinfällig?
- Was heißt "offener Arrest nach §28"
Die Rubrik Schuldenfragen wird ständig aktualisiert und erweitert. Stellen Sie uns Ihre Frage/n, damit wir Ihnen und weiteren Menschen, die von Schulden betroffen sind, weiter helfen können. Danke für Ihre Unterstützung.
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Autor: Karl Bernhard Vitovec
Aufruf > Schulden Geschichten
Für unsere neue Rubrik Schulden Geschichten suchen wir Menschen, die den Mut haben ihre Geschichte hier anonym zu posten. Wie sind Sie in die Schuldenfalle geraten? Was haben Sie gelernt? Wie gehen Sie mit dem Schuldenproblem um? Welchen Tip möchten Sie Menschen mitgeben? Schreiben Sie uns; Ihr Beitrag kann Menschen helfen und letztendlich hilft schreiben einem selbst :-) Beitrag einsenden
Schulden > News
Editorial
Jugend in der Schuldenfalle.
Wie viele junge Menschen wirklich in den roten Zahlen stecken, ist nicht bekannt. Meistens ist die Kasse knapp! Lesen Sie Jugend und Schulden
Vater Staat schröpft uns immer mehr. Hier eine Erhöhung – Dort eine Streichung.
Wenn es darum geht, uns Bürger Euros aus der Tasche zu ziehen... Lesen Sie „wirtschaftlicher Aufschwung in Deutschland"
Schulden > Editorial II
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