Schulden & Insolvenz Info | Verbraucher-Insolvenzverfahren

02. Ab wann "lohnt" sich das Verbraucherinsolvenzverfahren für Sie?

Bevor Sie das Verbraucherinsolvenzverfahren einleiten, wollen Sie natürlich wissen, ab wann es sich lohnt. Die Beantwortung dieser Frage hängt von drei Bedingungen ab:

  1. den Verfahrenskosten,
  2. Ihrem derzeitigen Vermögen,
  3. wie viel Sie in den nächsten Jahren verdienen werden.
  1. Verfahrenskosten
    Die Verfahrenskosten - also die Gerichtsgebühren - betragen je nach der Anzahl Ihrer Gläubiger ca. 2.200. Dieser Betrag wird Ihnen während des gesamten Insolvenzverfahrens für 6 Jahre gestundet. Anschließend vereinbaren Sie mit dem Gericht eine Ratenzahlung, maximal über vier Jahre. Bei geringem Einkommen werden die Gerichtskosten auch ganz erlassen.
  2. Derzeitiges Vermögen
    Zweitens berücksichtigen Sie Ihr derzeitiges pfändbares Vermögen. Dieses wird der Treuhänder wegnehmen, beispielsweise Lebensversicherungen oder Ihr Auto, wenn es nicht für den Lebenserwerb erforderlich ist. Diesen Verlust müssen wir also ebenfalls in unsere Rechnung einbeziehen, ob sich das Verbraucherinsolvenzverfahren für Sie überhaupt lohnt.
  3. Voraussichtliches Einkommen
    Schließlich müssen Sie Ihr Einkommen berücksichtigen. Für die nächsten 6 Jahre erhalten Sie davon nur den pfändbaren Teil. Sie betragen ohne Unterhaltspflicht 990 € des Nettoeinkommens, bei einer Unterhaltspflicht 1.360 €, bei zwei Unterhaltspflichten 1.560 €, usw.

Insolvenzverfahren: Beispiel

Nun können Sie alles berechnen. Hierzu ein Beispiel: Sie verdienen 1.450 € netto bei einer Unterhaltspflicht. Vermögen ist nicht vorhanden. Ihre Schulden bei der X-Bank betragen derzeit 10.000 € und werden aufgrund von Zinsen nach 6 Jahren auf ca. 17.000 € gestiegen sein. Wenn Sie sich also aus dieser Schuld befreien wollen, müssen Sie in den nächsten 6 Jahren einen Betrag von 17.000 € aufwenden.

Durchlaufen Sie hingegen ein Verbraucherinsolvenzverfahren, sind Sie die Schulden bei der X-Bank mit einem Aufwand von 5.500 € wieder los, nämlich: Gerichtskosten in Höhe von 2.200 € zuzüglich pfändbares Einkommen in Höhe von 47,02 € monatlich (gem. Pfändungstabelle).

ALG II & Insolvenzverfahren

Wenn Sie beispielsweise ALG II erhalten und 1.100 € Schulden haben, lohnt sich das Verfahren nicht. Schon allein die Gerichtskosten für das Verbraucherinsolvenzverfahren betragen circa 2.200 €. Diese werden Ihnen zwar gestundet, aber nach 6 Jahren müssen Sie diesen Betrag, wenn auch nur in kleinen Raten, zurückzahlen.

<<< 01. Vorherige Seite | Nächste Seite 03. >>>

 

Zögern Sie nicht und treten Sie mit uns in Kontakt, falls Sie weitere Fragen haben.

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Autor: Karl Bernhard Vitovec

 

Schulden > News

Editorial

Jugend in der Schuldenfalle.
Wie viele junge Menschen wirklich in den roten Zahlen stecken, ist nicht bekannt. Meistens ist die Kasse knapp! Lesen Sie Jugend und Schulden

Schulden > Tipps

  • Überschuldung - was ist das?
    In unserem Land finanzieren viele Mitbürger im Vertrauen auf ein regelmäßiges Einkommen bestimmte Konsumgüter... weiter
  • Schulden abbauen
    Wenn der Schuldenstand so hoch ist, dass es kaum mehr Perspektiven gibt... weiter
  • Weitere Tipps
    Tipps
    für Schuldner

Schulden - sponsored Links

Insolvenz > sponsored Links

Schulden > Lexikon

Insolvenz- und Schulden Lexikon

Wissen Sie was Wohlverhaltensperiode, Obliegenheit oder Massenzulänglichkeit bedeutet? Dies und vieles mehr erfahren Sie in unserem Schulden-Lexikon.

Insolvenzbetreuung Vitovec