Schulden & Insolvenz Info | Verbraucher-Insolvenzverfahren

Gerichtliches Insolvenzverfahren

Gerichtliches Insolvenzverfahren

Ihrem Antrag für die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens lag eine Abtretung Ihres pfändbaren Einkommens und verwertbarer Vermögenswerte bei. Im Gerichtlichten Insolvenzverfahren wird diese Abtretung an Ihren Treuhänder umgesetzt. Ihr verwertbares Vermögens und Ihr pfändbares Einkommen fließt Ihrem Treuhänder zu, der das Geld entsprechend der Quote an die Gläubiger auszahlt.

Ende der Zwangsvollstreckungen

Haben Sie als Schuldner selbst den Antrag auf die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens gestellt, werden alle Zwangsvollstreckungen, die das Vermögen betreffen das zur Insolvenzmaße gehört, aufgehoben. Diese Aufhebung gilt für alle Zwangsvollstreckungen, die bis zu drei Monate vor dem Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens gestellt wurden. Die vorläufigen Sicherungsmaßnahmen Ihres Vermögens, welches zur Insolvenzmasse gehört, sind damit hinfällig.

Ausnahme bei Zwangsvollstreckungen

Nach wie vor dürfen Gläubiger in das nicht pfändbare Einkommen pfänden, wenn es sich um bestehende Unterhaltsansprüche handelt.

Entscheidung über Stundung der Verfahrenskosten

Jetzt ist der Zeitpunkt in dem sich das Gericht mit Ihrem Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten beschäftigen und über Ihren Antrag entsprechend entscheiden wird. Reicht Ihr verwertbares Vermögen und Ihre Einnahmen, welche nun zur Insolvenzmasse gehören, nicht zur Deckung der Verfahrenskosten aus, wird Ihrem Antrag stattgegeben, sofern keine anderen Versagungsgründe vorliegen.

Gläubigerversammlung und Bekanntmachung

Mit dem Eröffnungsbeschluss Ihres Verbraucherinsolvenzverfahrens durch das Gericht, wird in der Regel auch ein Prüftermin für die Gläubigerversammlung festgelegt. In diesem Prüftermin der Gläubiger können die angemeldeten Forderungen geprüft werden. In den Verbraucherinsolvenzverfahren finden diese Prüftermine der Gläubiger nicht mehr persönlich statt, stattdessen wird ein schriftliches Verfahren abgewickelt. Die offizielle Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens wird öffentlich, heute in der Regel im Internet bekannt gegeben.

Durch dem Eröffnungsbeschluss beginnt für den Schuldner gleichzeitig die Wohlverhaltensperiode nach deren Ende die Restschuldbefreiung ansteht.


Ablauf Verbraucher Insolvenzverfahren

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Keine Schuldnerberatung!

 

Schulden - sponsored Links

Insolvenz > sponsored Links

Schulden > Lexikon

Insolvenz- und Schulden Lexikon

Wissen Sie was Wohlverhaltensperiode, Obliegenheit oder Massenzulänglichkeit bedeutet? Dies und vieles mehr erfahren Sie in unserem Schulden-Lexikon.