Schulden & Insolvenz Info | Verbraucher-Insolvenzverfahren

05. Stellen Sie die Zahlungen ein

Haben Sie sich gegenüber einem Gläubiger zur Ratenzahlung verpflichtet, müssen Sie sich nicht mehr daran halten. Bitte bezahlen Sie keine alten Schulden mehr, egal ob Sie sich dazu verpflichtet haben oder nicht. Auch die Androhung oder gar Aufforderung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung kann Ihnen gleichgültig sein.

Eidesstattlichen Versicherung

Haben Sie sich für das Verbraucherinsolvenzverfahren entschieden, verschlechtert die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Ihre Rechtslage nicht.

Insolvenzverfahren: Restschuldbefreiung

Am Ende des Verfahrens nach ca. 6 Jahren erhalten Sie die Restschuldbefreiung. Damit haben sich sämtliche Schulden erledigt. Das heißt auch die eidesstattliche Versicherung. Wird Ihnen ein Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung genannt, nehmen Sie diesen unbedingt war. Vor der Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens macht es keinen Sinn, dort nicht hinzugehen und sich Ärger einzuhandeln.

gerichtlicher Eröffnungsbeschluss

Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wirkt sich auch weder auf das Verbraucherinsolvenzverfahren noch auf die Restschuldbefreiung aus. Ab der Zahlungseinstellung bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens stehen Ihnen turbulente Zeiten ins Haus. Da die Gläubiger wissen, dass sie ab dem gerichtlichen Eröffnungsbeschluss nichts mehr zu erwarten haben, werden sie es davor nochmals intensiv versuchen.

Pfändungsschutz

Leider erhalten Sie einen Pfändungsschutz erst mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Macht Ihnen ein Gläubiger bis dahin das Konto dicht, begeben Sie sich sofort zum nächsten Amtsgericht und beantragen die Freigabe Ihres Kontos in Höhe des unpfändbaren Einkommens.

Freigabebeschlüsse

Oft stellen die Gerichte solche Freigabebeschlüsse über einen längeren Zeitraum aus. Bis zum Ablauf dieses Zeitraumes müsste dann auch das Insolvenzverfahren eröffnet sein.

Gute Perspektiven

Nachdem Sie die Zahlungen eingestellt haben, und mit etwas Glück steht Ihnen vielleicht noch für zwei bis drei Monate das gesamte Einkommen zur Verfügung.

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Zögern Sie nicht und treten Sie mit uns in Kontakt, falls Sie weitere Fragen haben.

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Autor: Karl Bernhard Vitovec

 

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