Schulden & Insolvenz Info | Verbraucher-Insolvenzverfahren
01. Was ist überhaupt ein Verbraucher- Insolvenzverfahren?
Das Verbraucherinsolvenzverfahren bietet Ihnen als Privatperson eine gute Möglichkeit, die finanzielle Situation wieder in den Griff zu bekommen. Die Betroffenen sind oft aufgrund widriger Lebensumstände und ohne jegliches Verschulden in diese Situation hineingeraten.
Gründe: pro Insolvenz
Gründe für die private Insolvenz ist ein bestehender Privatkredit mit hohen monatlichen Raten und eine unvorhersehbare Arbeitslosigkeit. Um den Kredit nun weiter abzahlen zu können, werden andere Rechnungen nicht beglichen.
Mahnungen und Mahngebühren
Die Folge daraus sind Mahnungen und Mahngebühren, die mitunter beträchtlich sein können. Um diese Löcher zu stopfen, werden neue Kredite aufgenommen. Dabei laufen die Zinsen immer weiter - bis der Betrag irgendwann nicht überschaubar ist und keine Abzahlung von Krediten mehr möglich ist.
Droht Pfändung?
In dieser Situation droht meistens die Pfändung. Hier wissen viele Schuldner nicht, dass sie nur den pfändungsfreien Teil ihres Einkommens an die Gläubiger überweisen müssen. Dieser beträgt bei einer allein stehenden Person ohne Unterhaltspflichten 989,99 Euro des Nettoeinkommens.
Verbraucherinsolvenzantrag
Anstatt sich aber auf die Pfändungsgrenzen zu berufen, bringen die Schuldner jeden Cent zur Begleichung der Schulden auf. Geld zum Leben bleibt da nicht. Wer in einer solch ausweglos erscheinenden Situation einen klaren Kopf behält, nutzt das Insolvenzverfahren und stellt einen Verbraucherinsolvenzantrag.
Insolvenzantrag: einfach & unkompliziert
Das Verfahren ist einfach. Zunächst müssen Sie sich auf zwei Folgen einstellen: Erstens verbleibt Ihnen für die nächsten sechs Jahre nur noch der pfändungsfreie Teil ihres Einkommens und zweitens müssen Sie, das pfändbare Vermögen abgeben, das am Tag der Verfahrenseröffnung vorhanden ist.
"Obliegenheiten" & Perspektive
Ansonsten werden Sie in Ruhe gelassen. Die im Gesetz genannten "Obliegenheiten" wie beispielsweise die "Pflicht", jede Arbeit anzunehmen nur um ein möglichst hohes Einkommen für die Gläubiger zu erzielen, hat sich als nicht durchsetzbar erwiesen. Es ist kaum ein Fall bekannt, wo es dem Betroffenen nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens schlechter ging als vorher. Im Gegenteil stellt sich eine große Erleichterung ein und natürlich auch eine neue Zukunftsperspektive.
Verbraucherinsolvenz: Pfändungsgrenze
Als Folge des Verbraucherinsolvenzverfahrens müssen Sie für die nächsten 6 Jahre den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an den Treuhänder abtreten. Die Pfändungsgrenze beginnt bei 990 € netto und steigt pro Unterhaltspflicht. Von dem darüber hinausgehenden Einkommen wird Ihnen ein Teil abgezogen.
Vorhandenes Vermögen
Vorhandenes Vermögen wie beispielsweise Lebensversicherungen oder das eigene Fahrzeug verwertet der Treuhänder zu Beginn des Verfahrens. Einrichtungsgegenstände, Kleider und Schmuck bleiben in der Regel verschont.
Und nun: Raus aus den Schulden
Mehr passiert nicht. Sie können nach wie vor alles tun und lassen was Sie wollen und niemand darf sich einmischen. Insbesondere dürfen Sie sich selbständig machen und Sie dürfen die Wohnung beziehen, die Ihnen beliebt. Was Sie mit dem pfändungsfreien Teil Ihres Einkommens machen, geht niemanden etwas an. Einen Kredit werden Sie allerdings in den nächsten Jahren nicht mehr bekommen, aber davon haben Sie sicherlich erst einmal die Nase voll.
Zögern Sie nicht und treten Sie mit uns in Kontakt, falls Sie weitere Fragen haben.
Weitere Fragen zum Verbraucher-Insolvenzverfahren
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01. Was ist überhaupt ein Verbraucher- Insolvenzverfahren?
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02. Ab wann "lohnt" sich das Verbraucherinsolvenzverfahren für Sie?
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03. Wie Sie das Verbraucherinsolvenzverfahren vorbereiten?
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04. Sammeln Sie Gläubigerpost
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05. Stellen Sie die Zahlungen ein
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06. Ablauf des Verbraucher- Insolvenzverfahren
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07. Außergerichtlicher Versuch zur Schuldenregulierung
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08. Gerichtliches Insolvenzverfahren
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1. Abschnitt: Planverfahren-Schuldenbereinigungsverfahren
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2. Abschnitt: gerichtliche Insolvenzverfahren
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3. Abschnitt: Restschuldbefreiungsverfahren
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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Autor: Karl Bernhard Vitovec
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