Wie Sie das Verbraucher-Insolvenzverfahren vorbereiten
Möchten Sie sich Ihren Schulden stellen und gehen davon aus, dass Sie den Weg des Verbraucherinsolvenzverfahrens gehen werden, können bereits heute etwas für ein schuldenfreies Leben unternehmen.
Suchen Sie sich professionelle Unterstützung für Ihre Schuldenlösun
Ein wesentlicher Punkt für die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens ist, dass Sie sich durch eine geeignete Stelle unterstützen lassen müssen. Sie können das Verbraucherinsolvenzverfahren nicht in Alleingang starten und durchlaufen, dabei handelt es sich nicht um eine Empfehlung, sondern um eine gesetzliche Voraussetzung vom Gesetzgeber für die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahren.
Sammeln Sie Gläubigerpost
Weitere Schritte, die von Ihnen in Angriff genommen werden sollten, um das Verbraucherinsolvenzverfahren vorzubereiten sind Ihre gesammelte Gläubigerpost zusammenzusuchen. Sie benötigen bei dem Verbraucherinsolvenzverfahren eine lückenlose Darstellung aller Ihrer Verbindlichkeiten und die Anzahl Ihrer Gläubiger. Auch kann die anerkannte Schuldenberatungsstelle anhand Ihrer Gläubigerpost die genannten Forderungen gleich auf die Höhe der Richtigkeit überprüfen. Nicht alles was Gläubiger fordern, gerade bei Verzugszinsen ist auch tatsächlich erlaubt.
Stellen Sie die Zahlungen ein
Sind Sie bereits bei einer Schuldenberatungstelle bzw. haben Sie einen Anwalt für sich gefunden, der Sie durch die Verbraucherinsolvenz führen wird, sollten Sie die Zahlungen an die Gläubiger einstellen. Die Schuldenberatungsstelle bzw. der Anwalt wird im Rahmen seiner Tätigkeit mit den Gläubigern sowieso Kontakt aufnehmen, um das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren durchzuführen. Nur auf die Begleichung Ihrer Primärschulden, wie Miete, Strom und Gas sollten Sie achten. Doch die Einstellung der Zahlungen sollten Sie zunächst mit der Schuldenberatungsstelle bzw. dem Anwalt besprechen.
Schaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Finanzen
In dem Zusammenhang der Verbraucherinsolvenz, sollten Sie generell Ihre finanzielle Situation unter die Lupe nehmen. Sie werden Sie bei einem laufenden Verbraucherinsolvenzverfahren über die nächsten 6 Jahre nur mit dem unpfändbaren Anteil Ihres Einkommens auskommen müssen. Es gilt hierbei die regelmäßigen monatlichen Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen und ggf. Überflüssiges zu kündigen.
Holen Sie Selbstauskünfte ein, z.B. bei der Schufa
Gerade wenn Ihre Schuldensituation auch für Sie bereits unübersichtlich geworden ist, müssen Sie dafür sorgen eine richtige Aufstellung aller Ihrer Verbindlichkeiten zu haben. Dies ist für die Verbraucherinsolvenz bedeutend. Eine Möglichkeit dafür ist eine Selbstauskunft bei der Schufa einzuholen. Hier können Sie „vergessene“ Gläubiger und die Höhe Ihrer Schulden wieder finden. Stimmen Sie auch diesen Schritt mit Ihrer Schuldenberatung bzw. Ihrem Anwalt im Vorfeld ab.
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Ablauf Verbraucher Insolvenzverfahren
- Was ist ein Verbraucher- Insolvenzverfahren
- Wann lohnt sich das Verbraucherinsolvenzverfahren
- Verbraucherinsolvenzverfahren vorbereiten
- Professionelle Unterstützung - Schuldenlösung
- Sammeln Sie Gläubigerpost
- Überblick über Ihre Finanzen
- Holen Sie Selbstauskünfte ein z.B. bei der Schufa
- Stellen Sie die Zahlungen ein
- Ablauf des Verbraucher- Insolvenzverfahrens
- Außergerichtlicher Versuch zur Schuldenregulierung
- Gerichtliches Insolvenzverfahren
- Antrag auf die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
- Planverfahren-Schuldenbereinigungsverfahren
- Gerichtliches Insolvenzverfahren
- Wohlverhaltensperiode
- Restschuldbefreiungsverfahren
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Keine Schuldnerberatung!
