Schulden & Insolvenz Info | Verbraucher-Insolvenzverfahren
03. Wie Sie das Verbraucher-Insolvenzverfahren vorbereiten
Im Gegensatz zum Regelinsolvenzverfahren für Unternehmer sind Privatpersonen verpflichtet, zur Vorbereitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Verfahrenseröffnung
Der Insolvenzrichter wird ein solches Verfahren nur eröffnen, wenn vorher von einer öffentlichen Schuldenberatungsstelle oder einem Rechtsanwalt das so genannte außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren durchgeführt wurde. Auch das korrekte und vollständige Ausfüllen des umfangreichen Antragsformulars dürfte ohne Beistand kaum gelingen
Nach Abschluss des Schuldenbereinigungsverfahrens erhalten Sie für die gerichtliche Verfahrenseröffnung erforderliche Bescheinigung.
Öffentliche Beratungsstellen
Der einzige Unterschied: Während öffentliche Beratungsstellen circa 6 Monate benötigen, ist der gewerbliche Berater in der Bearbeitung ein vielfaches schneller und Sie erhalten kompetente Beratung.
Es ist auch nicht erforderlich, dass Sie irgendjemanden darüber informieren, dass Sie Insolvenz beantragen werden. Informieren Sie auf keinen Fall Ihre Gläubiger. Die Gläubiger werden von Ihrem Berater im so genannten außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren von dem bevorstehenden Insolvenzverfahren informiert.
Insolvenz beantragen
Sind Ihre Einkünfte so gering, dass Sie kein Geld für die Schulden aufbringen können, dürfen Sie selbstverständlich trotzdem Insolvenz beantragen. Sie können auch dann das Insolvenzverfahren beantragen, wenn Ihre Einkünfte so gering sind, dass die Gläubiger komplett leer ausgehen. Dann handelt es sich um ein so genanntes masseloses Verfahren. Selbst die Gerichtskosten übernimmt der Staat.
Hinsichtlich der Dauer des Insolvenzverfahrens bestehen widersprüchliche Informationen.
Verbraucherinsolvenzverfahren: Verfahrensabschnitte
Richtig ist: Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist in zwei große Verfahrensabschnitte aufgeteilt. Das eigentliche Insolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren mit der anschließenden Wohlverhaltensperiode.
Erst nachdem das eigentliche Insolvenzverfahren abgeschlossen ist, beginnt die Wohlverhaltensperiode. Diese dauert auf den Tag genau sechs Jahre.
Zögern Sie nicht und treten Sie mit uns in Kontakt, falls Sie weitere Fragen haben.
Weitere Fragen zum Verbraucher-Insolvenzverfahren
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01. Was ist überhaupt ein Verbraucher- Insolvenzverfahren?
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02. Ab wann "lohnt" sich das Verbraucherinsolvenzverfahren für Sie?
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03. Wie Sie das Verbraucherinsolvenzverfahren vorbereiten?
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04. Sammeln Sie Gläubigerpost
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05. Stellen Sie die Zahlungen ein
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06. Ablauf des Verbraucher- Insolvenzverfahren
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07. Außergerichtlicher Versuch zur Schuldenregulierung
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08. Gerichtliches Insolvenzverfahren
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1. Abschnitt: Planverfahren-Schuldenbereinigungsverfahren
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2. Abschnitt: gerichtliche Insolvenzverfahren
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3. Abschnitt: Restschuldbefreiungsverfahren
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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Autor: Karl Bernhard Vitovec
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