Schulden & Insolvenz Info | Verbraucher-Insolvenzverfahren
08. Restschuldbefreiungsverfahren
Mit der Rechtskraft des Beschlusses über die Ankündigung der Restschuldbefreiung beginnt für den Schuldner die Wohlverhaltensperiode.
Quote an dem Pfändungsbetrag
Da nun das vorhandene Vermögen des Schuldners bereits verwertet wurde und die Gläubiger außer Ihre Quote an dem Pfändungsbetrag des laufenden Einkommens keine weiteren Zahlungen mehr zu erwarten haben, kann der Schuldner über sein zukünftiges Vermögen nunmehr frei verfügen.
Nicht mehr pfändbar
Somit ist alles, was sich der Schuldner ab diesem Zeitpunkt an neuen Werten wie z.B. Auto, Mobiliar, Schmuck usw. anschafft, nicht mehr zugunsten der Befriedigung der Gläubiger pfändbar.
Abtretungserklärung
Während dieses Verfahrensabschnittes legt der Treuhänder die Abtretungserklärung des Schuldners dem jeweils diesem gegenüber zur Zahlung Verpflichteten vor (Arbeitgeber, Rentenkasse, Arbeits-, Sozialamt usw.) und verlangt den pfändbaren Teil der Bezüge an sich.
Restschuldbefreiung
Die Restschuldbefreiung bewirkt, dass Forderungen sämtlicher Gläubiger , also auch derjenigen, die nicht am Insolvenzverfahren teilgenommen haben, zukünftig nicht mehr durchsetzbar sind. Ausgenommen von der Restschuldbefreiung sind nach wie vor Forderungen mit Strafcharakter und Verbindlichkeiten aus unerlaubter Handlung, sofern diese zur Insolvenztabelle angemeldet wurde.
Mit diesem Beschluß in Händen sind Sie wieder schuldenfrei.
Zögern Sie nicht und treten Sie mit uns in Kontakt, falls Sie weitere Fragen haben.
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01. Was ist überhaupt ein Verbraucher- Insolvenzverfahren?
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02. Ab wann "lohnt" sich das Verbraucherinsolvenzverfahren für Sie?
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03. Wie Sie das Verbraucherinsolvenzverfahren vorbereiten?
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04. Sammeln Sie Gläubigerpost
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05. Stellen Sie die Zahlungen ein
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06. Ablauf des Verbraucher- Insolvenzverfahren
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07. Außergerichtlicher Versuch zur Schuldenregulierung
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08. Gerichtliches Insolvenzverfahren
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1. Abschnitt: Planverfahren-Schuldenbereinigungsverfahren
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2. Abschnitt: gerichtliche Insolvenzverfahren
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3. Abschnitt: Restschuldbefreiungsverfahren
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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Autor: Karl Bernhard Vitovec
Schulden > News
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