Schulden & Insolvenz Info | Verbraucher-Insolvenzverfahren

04. Sammeln Sie Gläubigerpost

Als erste Maßnahme zur Vorbereitung Ihres Verbraucherinsolvenzverfahrens sollten Sie die Gläubigerpost sammeln. Mit "Gläubigerpost" sind alle Drohbriefe, Mahnungen, Gerichtsurteile, Mahn- und Vollstreckungsbescheide, Pfändungsprotokolle sowie Protokolle zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gemeint.

Gläubigerpost organisieren

Legen Sie sich hierzu am besten einen Ringbuchordner an und heften Sie die Post, sortiert nach Gläubiger und nach Aktualität ein, den jeweils aktuellsten Schriftwechsel obenauf. Wichtig ist es, dass Sie alle Gläubiger erfassen. Auf die genaue Höhe der Forderung kommt es dabei nicht so sehr an. Diese ändert sich ohnehin, da die Zinsschuld "nachwächst". Der Gläubiger muss die Summe im späteren Insolvenzverfahren sowieso gegenüber dem Treuhänder exakt benennen.

Gläubiger eines Inkassobüro

Das sorgfältige Sammeln der Gläubigerpost dient insbesondere dazu, die so genannten zustellungsfähigen Anschriften der Gläubiger heraus zu finden. Auch dies ist eine Kunst für sich und sollte den Experten überlassen werden. Oft bedienen sich die Gläubiger eines Inkassobüros oder haben ihre Forderung gar an ein solches abgetreten.

Dann ist es gar nicht mehr klar, wem Sie überhaupt Geld schulden. Oder die Inkassobüros nennen nur den (unvollständigen) Namen des Gläubigers. Dann muss in mühevoller Recherchearbeit die zustellungsfähige Gläubigeranschrift ermittelt werden. Bei den Angaben zur zustellungsfähigen Gläubigeranschrift sind die Richter äußerst penibel!

So mancher Richter scheint auf diese Weise seine Wut über die in seinen Kreisen unliebsame Arbeit auszulassen. Die kleinste Unvollständigkeit wird daher zum Anlass genommen, den Antrag als unzulässig zurückzuweisen.

Restschuldbefreiung

Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ist es nicht so schlimm, wenn man einen Gläubiger vergisst. Die Restschuldbefreiung wirkt sich auch auf den vergessenen Gläubiger aus, es sei denn er protestiert ausdrücklich dagegen, was nur selten der Fall ist.

vergessener Gläubiger

Aber trotzdem sollten Sie bemüht sein, alle Gläubiger zusammenzubekommen. Sollte im Laufe des Insolvenzverfahrens ein vergessener Gläubiger auftauchen, reichen Sie diesen unbedingt beim Insolvenzverwalter ein. Er muss sich darum kümmern.

Höhe der Forderung

Die genaue Höhe der Forderung ist nicht so wichtig. Geben Sie den Wert zwar so genau als möglich an, aber es genügt auch ein ungefährer Wert. Später im Insolvenzverfahren muss der Gläubiger die Höhe seiner Forderung dann exakt begründen.

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Weitere Fragen zum Verbraucher-Insolvenzverfahren

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Autor: Karl Bernhard Vitovec

 

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