Schulden & Insolvenz Info | Verbraucher-Insolvenzverfahren
06. Ablauf des Verbraucher- Insolvenzverfahren
Da der Gesetzgeber befürchtete, das bei der geänderten Insolvenzordnung, Schuldner bei den Gerichten einfallen und den Rechtspflegern ungeordnete Mahnungen, Drohbriefe, Rechnungen etc. in die Hand drücken würden, hat der Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben, dass der Schuldner zunächst im außergerichtlichen Versuch auf Grundlage eines Plans, mit seinen Gläubigern über die Schuldentilgung eine Einigung mit anschließender Restschuldbefreiung suchen muss.
Außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren
Dabei müssen Sie, das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren von einem Rechtsanwalt oder einer Schulden Beratung durchgeführt lassen. Hierbei ging der Gesetzgeber davon aus, dass eine gewisse "Gleichheit" zwischen Gläubiger und Schuldner geschaffen wird.
Erst wenn der außergerichtliche Versuch zur Einigung gescheitert ist, können Sie die Gerichte in Anspruch nehmen und das Insolvenzverfahren durchlaufen, an dessen End die Restschuldbefreiung erteilt wird.
Gerichtliche Verfahren
Hierbei durchlaufen Sie das gerichtliche Verfahren, wobei Letztgenanntes zu unterteilen ist in drei Abschnitte, und zwar
- Schuldenbereinigungsplanverfahren
- Insolvenzverfahren
- Restschuldbefreiungsverfahren
Zwar können Sie durch das vorgeschaltete außergerichtliche Verfahren Zeit gewinnen, da eine Restschuldbefreiung auch außergerichtlich zu erreichen ist, die aber eher verschwindend gering ist.
Verbraucher-Insolvenzverfahren & Gläubiger
Die Gläubiger versuchen meistens bei außergerichtlichen Einigungsversuchen den Schuldner bis an dessen finanzielle Schmerzgrenze zu testen, obwohl sich die Gläubiger im Klaren sind, dass sie im gerichtlichen Verfahren im Zweifelsfall weniger erhalten als bei Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs.
Auch haben die Gläubiger im gerichtlichen Verfahren ihre Kosten selbst zu tragen, insbesondere die für die Einschaltung eines Rechtsanwaltes, so dass allein eine gewisse Motivation zur außergerichtlichen Einigung ausgehen sollte.
Sollten Sie dann doch noch mit dem Gläubiger eine Einigung über die Ratenhöhe und die weiteren Bedingungen zur Befreiung von der Restschuld erzielen, bereiten die offenen Fragen, ob und in welcher Höhe im Falle eines verminderten Einkommens des Schuldners bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, etc. die monatliche Raten gekürzt werden, meist unlösbare Probleme.
- Aufgrund der vorstehend geschilderten Probleme ist daher die außergerichtliche Schuldenregulierung eher die Ausnahme.
Prozeßvoraussetzung
Als Nachweis für den erfolglosen durchgeführten Versuch der Regulierung stellt der Rechtsanwalt oder die Schuldnerberatung eine Bescheinigung aus, die der Schuldner dem Antrag auf Eröffnung des gerichtlichen Insolvenzverfahren beizufügen hat.
Wichtig!
Bei dieser Bescheinigung handelt es sich um eine Prozeßvoraussetzung; das heißt ohne Vorlage dieser Bescheinigung wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Gericht zurückgewiesen.
Zögern Sie nicht und treten Sie mit uns in Kontakt, falls Sie weitere Fragen haben.
Weitere Fragen zum Verbraucher-Insolvenzverfahren
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01. Was ist überhaupt ein Verbraucher-Insolvenzverfahren?
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02. Ab wann "lohnt" sich das Verbraucherinsolvenzverfahren für Sie?
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03. Wie Sie das Verbraucherinsolvenzverfahren vorbereiten?
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04. Sammeln Sie Gläubigerpost
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05. Stellen Sie die Zahlungen ein
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06. Ablauf des Verbraucher- Insolvenzverfahren
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07. Außergerichtlicher Versuch zur Schuldenregulierung
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08. Gerichtliches Insolvenzverfahren
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1. Abschnitt: Planverfahren-Schuldenbereinigungsverfahren
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2. Abschnitt: gerichtliche Insolvenzverfahren
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3. Abschnitt: Restschuldbefreiungsverfahren
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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Autor: Karl Bernhard Vitovec
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