Schulden & Insolvenz Info | Verbraucher-Insolvenzverfahren
Das Insolvenzverfahren für Einzelunternehmer mit Restschuldbefreiung
Drohende Zahlungsunfähigkeit
Dieser Eröffnungsgrund ist eine Hilfestellung für Unternehmen, die aufgrund besonderer Umstände – Ausfall von wesentlichen Forderungen, Wegfall von Märkten etc. – in einer absehbarer Zeit in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.
In solchen Fällen sollte nicht abgewartet werden, bis die Zahlungsunfähigkeit eintritt, sondern das Unternehmen sollte bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt in der Lage sein, zu handeln.
In diesen Fällen einer sehr frühzeitigen Insolvenzantragstellung wird der Schuldner regelmäßig selbst aktiv mit dem Ziel, das Unternehmen in seinen wesentlichen Teilen zu erhalten. Dies kann beschleunigt werden, wenn der Schuldner zeitgleich mit der Insolvenzantragstellung einen Insolvenzplan (siehe Punkt X) vorlegt, der die Sanierung des Unternehmens zum Ziele hat.
Also, was können Sie selbst tun?
Zunächst sollten Sie sich unbedingt einen genauen Überblick über ihre finanzielle Situation machen. Dabei überschauen Sie Ihre betriebswirtschaftlichen Unterlagen. Eine Aufstellung über alle ihrer Gläubiger - Ihren Mitarbeitern, Finanzamt, Sozialversicherungsträger etc. - und die jeweils geschuldete Summe, gibt Ihnen die nötige Transparenz um alle Schulden genauestens aufzulisten.
Auch ist es wichtig eine Vermögensaufstellung Ihres Betriebs genau durchzuführen.
Dazu gehören das Betriebsvermögen wie Einrichtungen, Warenbestände, Fahrzeuge, etc. und Ihre Forderungen gegen Kunden aus bislang nicht bezahlten Rechnungen.
Zögern Sie nicht und treten Sie mit uns in Kontakt, falls Sie weitere Fragen haben.
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02. Ab wann "lohnt" sich das Verbraucherinsolvenzverfahren für Sie?
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03. Wie Sie das Verbraucherinsolvenzverfahren vorbereiten?
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04. Sammeln Sie Gläubigerpost
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05. Stellen Sie die Zahlungen ein
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06. Ablauf des Verbraucher- Insolvenzverfahren
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07. Außergerichtlicher Versuch zur Schuldenregulierung
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08. Gerichtliches Insolvenzverfahren
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1. Abschnitt: Planverfahren-Schuldenbereinigungsverfahren
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2. Abschnitt: gerichtliche Insolvenzverfahren
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3. Abschnitt: Restschuldbefreiungsverfahren
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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Autor: Karl Bernhard Vitovec
Schulden > News
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