Schulden & Insolvenz Info | Verbraucher-Insolvenzverfahren

Das Insolvenzverfahren für Einzelunternehmer mit Restschuldbefreiung

 

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Drohende Zahlungsunfähigkeit

Dieser Eröffnungsgrund ist eine  Hilfestellung für Unternehmen, die aufgrund besonderer Umstände – Ausfall von wesentlichen Forderungen, Wegfall von Märkten etc. – in einer  absehbarer Zeit in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.

In solchen Fällen sollte nicht abgewartet werden, bis die Zahlungsunfähigkeit eintritt, sondern das Unternehmen sollte bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt in der Lage sein, zu handeln.

In diesen Fällen einer sehr frühzeitigen Insolvenzantragstellung wird der Schuldner regelmäßig selbst aktiv mit dem Ziel, das Unternehmen in seinen wesentlichen Teilen zu erhalten. Dies kann beschleunigt werden, wenn der Schuldner zeitgleich mit der Insolvenzantragstellung einen Insolvenzplan (siehe Punkt X) vorlegt, der die Sanierung des Unternehmens zum Ziele hat.

Also, was können Sie selbst tun?

Zunächst sollten Sie sich unbedingt einen genauen Überblick über ihre finanzielle Situation machen. Dabei überschauen Sie Ihre betriebswirtschaftlichen Unterlagen. Eine Aufstellung über alle ihrer Gläubiger - Ihren Mitarbeitern, Finanzamt, Sozialversicherungsträger etc. - und die jeweils geschuldete Summe, gibt Ihnen die nötige Transparenz um alle Schulden genauestens aufzulisten.

Auch ist es wichtig eine  Vermögensaufstellung Ihres Betriebs genau durchzuführen.
Dazu gehören das Betriebsvermögen wie Einrichtungen, Warenbestände, Fahrzeuge, etc. und Ihre Forderungen gegen Kunden aus bislang nicht bezahlten Rechnungen.

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Zögern Sie nicht und treten Sie mit uns in Kontakt, falls Sie weitere Fragen haben.

Weitere Fragen zum Verbraucher-Insolvenzverfahren

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Autor: Karl Bernhard Vitovec


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