Schulden & Insolvenz Info | Verbraucher-Insolvenzverfahren

Das Insolvenzverfahren für Einzelunternehmer mit Restschuldbefreiung

 

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Insolvenzantrag

Der Antragsteller kann sowohl der Gläubiger als auch der Schuldner selbst sein. Der Antrag des Gläubigers ist aber erst dann zulässig, wenn der Gläubiger ein rechtliches Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geltend machen kann. Dies ist gegeben, wenn ein rechtskräftiger Titel vorliegt und die Vollstreckung erfolglos war.

Das Antragsrecht besteht indes auch, wenn Forderungen noch nicht tituliert sind. Hier reicht auch die Glaubhaftmachung eines Insolvenzeröffnungsgrundes, beispielsweise durch Vorlage von nicht eingelösten Schecks oder Wechseln, oder von nicht Zahlungen der Sozialversicherungsleistungen für Arbeitnehmer.

Insolvenzgrund

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens setzt voraus, dass einer der gesetzlichen Eröffnungsgründe vorliegen. Hier sind folgende Gründe denkbar:

Häufigster und wichtigster Eröffnungsgrund ist die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners
(§ 17 InsO). Der Schuldner kann aber auch bereits die Eröffnung beantragen, wenn die Zahlungsunfähigkeit nur droht (§ 18 InsO).

Zahlungsunfähigkeit

Die Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Insolvenzschuldner auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Verbindlichkeiten zu erfüllen

Offensichtlich ist die Zahlungsunfähigkeit dann, wenn der Schuldner seine Zahlungen insgesamt eingestellt hat.

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Weitere Fragen zum Verbraucher-Insolvenzverfahren

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Autor: Karl Bernhard Vitovec


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